Satzung

Zusammenfassung der Satzung

Der Evangelische Verein Schwäbisch Gmünd e.V. wurde 1867 in Schwäbisch Gmünd gegründet, feierte daher 2017 sein 150-jähriges Jubiläum und ist einer der ältesten Vereine in Schwäbisch Gmünd. Er verfolgt ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke, ist selbstlos tätig und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet. Er ist strukturell und finanziell unabhängig.

Der Verein ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg und von seiner Überzeugung her Teil der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Sein Auftrag ist es, im Gebiet der Evangelischen Kirchengemeinde Schwäbisch Gmünd diakonisch aktiv zu werden als Ausdruck gelebten Glaubens der christlichen Gemeinde, als Antwort auf die Verkündigung des Evangeliums und als Lebens- und Wesensäußerung der christlichen Kirche.

Der Verein betreut pflege- und hilfsbedürftige sowie alte Menschen ohne Ansehen der Person, pflegt den Zusammenhalt der evangelischen Gemeinde und fördert das Gemeindeleben. Er unterstützt das bürgerschaftliche Engagement von Senioren mit dem Ziel ein Netzwerk der gegenseitigen Hilfe aufzubauen. Er fördert insbesondere Senioren durch Besuchsdienste, Veranstaltungen, Ausflüge, Gruppen und Kreise und persönliche Hilfestellungen und durch die Seniorenwohnanlage Paul-Gerhardt-Haus. Darüber hinaus ist er offen für die Übernahme neuer Aufgaben.

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden. Sie sollen (müssen aber nicht) Mitglied einer der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angeschlossenen Kirchen sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 35,00 € pro Person oder 50,00 € pro Familie.

Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Aufsichtsrat
  • Der Kernvorstand
  • Der Gesamtvorstand

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des Vereins. Sie wählt die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der anderen Organe und kann diese abberufen. Sie genehmigt den Wirtschaftsplan, nimmt den Jahresabschluss entgegen und beschließt über Satzungsänderungen und Änderungen des Mitgliedsbeitrages. Ihre Zustimmung ist nötig bei der Aufnahme neuer oder Beendigung bestehender Arbeitszweige und Maßnahmen, wenn sie für den Auftrag und den Zweck des Vereins von erheblicher Bedeutung sind.

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens zwei ehrenamtlichen Mitgliedern, aktuell Albert Häberle als Vorsitzendem, Eberhard Schmid und Stephan Palmer. Er prüft die Arbeit des Kernvorstandes sowie den Jahresabschluss und beantragt bei Gefahr in Verzug bei der Mitgliederversammlung ein Eingreifen und ggf. die Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Er bestellt den geschäftsführenden Vorstand und ruft diesen auch ab und regelt dessen Anstellungsvertrag. Seine Zustimmung ist u.a. nötig bei Immobilen- und Grundstücksgeschäften und großen Investitionen.

Der Kernvorstand besteht höchstens drei Personen, aktuell Matthias Weiblen als Vorsitzendem und Sven Siegle als Geschäftsführendem Vorstandsmitglied. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, leitet den Verein und führt eigenverantwortlich die laufenden Geschäfte.

Der Gesamtvorstand besteht aus dem Kernvorstand und bis zu 6 weiteren Mitgliedern, aktuell Wolfgang Schmidt als Stellvertreter für Dekanin Ursula Richter, Michael Lang, Stefan Köhler, Dieter-Alfred Wagner, Christoph Dreisbach, Renate Wahl und Angela Wischnewski. Er berät den Kernvorstand und trifft wesentliche inhaltliche und finanzielle Entscheidungen mit. Er erstellt einen Wirtschaftsplan und legt ihn der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor.

Die komplette Satzung können Sie hier einsehen:
Satzung des ev. Vereins Schwäbisch Gmünd